„Auto“
Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für begleitetes Fahren)
Eingeschlossene Klassen: AM und L
Kraftfahrzeuge:
- mit zulässiger Gesamtmasse von maximal 3.500 kg und
- gebaut und ausgelegt zur Beförderung maximal acht Personen außer dem Fahrzeugführer
- Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder
- mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt und
- im Inland dreirädrige Kraftfahrzeuge, im Falle eines Kraftfahrzeuges mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW jedoch nur, soweit der Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt ist
- ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A