Führerschein für die Klassen C, B, A und T

In Freising und Umgebung sind wir eine der Top-Anlaufstellen zum Erwerb einer Fahrerlaubnis.

In drei Fahrschulen bereiten wir unsere Schülerinnen und Schüler Tag für Tag erfolgreich auf den Straßenverkehr vor. Wir bieten an allen Standorten in Freising, Zolling und Hallbergmoos Theorieunterricht an. Dadurch kannst du insgesamt viermal pro Woche Theoriestunden besuchen. Die perfekte Ergänzung dazu ist unser Fahrsimulator, mit dem du bereits vor der ersten Praxisstunde das Fahren trainieren kannst.

Auto

„Auto“

Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für begleitetes Fahren)
Eingeschlossene Klassen: AM und L

Kraftfahrzeuge:

  • mit zulässiger Gesamtmasse von maximal 3.500 kg und
  • gebaut und ausgelegt zur Beförderung maximal acht Personen außer dem Fahrzeugführer
  • Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder
  • mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt und
  • im Inland dreirädrige Kraftfahrzeuge, im Falle eines Kraftfahrzeuges mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW jedoch nur, soweit der Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt ist
  • ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A

„Anhänger klein“

Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für begleitetes Fahren)
Eingeschlossene Klassen: keine
Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig

Fahrzeugkombinationen

  • aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und
  • einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und zulässiger Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von mehr als 3.500 kg und nicht mehr als 4.250 kg

„Anhänger groß“

Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für begleitetes Fahren)
Eingeschlossene Klassen: AM und L
Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig

Fahrzeugkombinationen

  • aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und
  • einem Anhänger oder Sattelanhänger mit bis zu 3500 kg zulässiger Gesamtmasse

Zweirad

„Roller“

Mindestalter: 15 Jahre (bis 16 nur im Inland)
Eingeschlossene Klassen: keine

Zweirädrige Kleinkrafträder mit:

  • durch die Bauart bestimmter Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und
  • Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder
  • elektrischer Antriebsmaschine mit maximaler Nenndauerleistung bis zu 4 kW
  • auch mit Beiwagen

Krafträder mit:

  • durch die Bauart bestimmter Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und
  • elektrischer Antriebsmaschine oder Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ und
  • hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrrädern aufweisen (Fahrräder mit Hilfsmotor)

Dreirädrige Kleinkrafträder mit:

  • durch die Bauart bestimmter Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und
  • Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ im Falle von Fremdzündungsmotoren oder
  • maximaler Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle anderer Verbrennungsmotoren oder
  • maximaler Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle von Elektromotoren

„125er“

Mindestalter: 16 Jahre
Eingeschlossene Klassen: AM

Krafträder mit:

  • Hubraum von bis zu 125 cm³ und
  • Motorleistung von nicht mehr als 11 kW und
  • Verhältnis der Leistung zum Gewicht maximal 0,1 kW/kg
  • auch mit Beiwagen

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit:

  • symmetrisch angeordneten Rädern und
  • Hubraum von mehr als 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder
  • bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und
  • Leistung von bis zu 15 kW

„125er ohne Prüfung ab 25 Jahren“

Mindestalter: 25 Jahre (Voraussetzung: mindestens 5 Jahre im Besitz des B Führerscheines)
Eingeschlossene Klassen: AM

Krafträder mit:

  • Hubraum von bis zu 125 cm³ und
  • Motorleistung von nicht mehr als 11 kW und
  • Verhältnis der Leistung zum Gewicht maximal 0,1 kW/kg
  • auch mit Beiwagen

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit:

  • symmetrisch angeordneten Rädern und
  • Hubraum von mehr als 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder
  • bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und
  • Leistung von bis zu 15 kW

„Motorrad gedrosselt“

Mindestalter: 18 Jahre
Eingeschlossene Klassen: A1 und AM

Krafträder mit:

  • Motorleistung von nicht mehr als 35 kW (48 PS) und
  • Verhältnis der Leistung zum Gewicht max. 0,2 kW/kg und
  • nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 KW Motorleistung abgeleitet
  • auch mit Beiwagen

„Motorrad“

Mindestalter: 24 Jahre (für Direkteinstieg); 20 Jahre (bei mind. 2 Jahre Vorbesitz der Klasse A2)
Eingeschlossene Klassen: A2, A1 und AM

Krafträder mit:

  • Hubraum von mehr als 50 cm³ oder
  • mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h
  • keine Beschränkung der Leistung oder des Hubraums
  • auch mit Beiwagen

„Mofa“

Mindestalter: 15 Jahre
Eingeschlossene Klassen: keine

Krafträder mit:

  • bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und
  • Hubraum von bis zu 50 cm³

Prüfbescheinigung gilt als Mofa-Führerschein:

  • sechs mal 90 Minuten Theorieunterricht gesetzlich als Prüfungsvorbereitung verpflichtend
  • thematisch für das Steuern eines Mofas relevant, u.a. Mofa laut StVO und Verkehrsrecht steuern, Verhalten in Gefahrensituationen, „technische Manipulationen am Mofa“

LKW

"LKW bis 7,5 Tonnen"

Mindestalter: 18 Jahre
Eingeschlossene Klassen: keine
Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig

Kraftfahrzeuge

  • mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t aber nicht mehr als 7,5 t und
  • gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer,

auch mit Anhänger

  • mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg.

"LKW bis 7,5 Tonnen mit Anhänger bis 12 Tonnen"

Mindestalter: 18 Jahre
Eingeschlossene Klassen: Klasse BE sowie D1E, sofern Klasse D1 vorhanden
Vorbesitz Führerscheinklasse C1 notwendig

Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit

  • einem Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 3500 kg und
  • zulässiger Gesamtmasse der Kombination von nicht mehr als 12000 kg (bisher Klasse BE, wenn die zulässige Gesamtmasse GM des Anhängers größer 750 kg war

Zugfahrzeug der Klasse C1 in Kombination mit

  • einem Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 750 kg und
  • einer zulässigen Gesamtmasse der Kombination von nicht mehr als 12000 kg

"LKW über 7,5 Tonnen"

Mindestalter: 21 Jahre
Eingeschlossene Klassen: Klasse C1

Kraftfahrzeuge

  • mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg und
  • gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer,

auch mit Anhänger

  • mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg.

"LKW über 7,5 Tonnen mit Anhänger"

Mindestalter: 21 Jahre
Eingeschlossene Klassen: Klasse C1
Vorbesitz Klassen BE, C1E und T sowie DE, sofern Klasse D vorhanden

Zugfahrzeuge der Klasse C in Kombination mit

  • einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg

Traktor

Traktor „klein“

Mindestalter: 16 Jahre
Eingeschlossene Klassen: keine

Zugmaschinen:

  • nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt und
  • für solche Zwecke eingesetzt werden und
  • mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h
  • und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge:

  • mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und
  • Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern

Prüfbescheinigung gilt als Führerschein:

  • Zwölf Doppelstunden Theorieunterricht zu Grundwissen (bei Erweiterung sechs Doppelstunden) und
  • zwei Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht als Prüfungsvorbereitung gesetzlich verpflichtend

Traktor „groß“

Mindestalter: 16 Jahre
Eingeschlossene Klassen: Klassen L und AM

Zugmaschinen

  • mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und
  • die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- und forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern)

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen

  • mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h,
  • die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- und forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern)

Freising

Montag und Mittwoch
16:30 - 20:00 Uhr

Theorieunterricht ab 18:30 Uhr

Zolling

Dienstag und Donnerstag
18:00 - 20:00 Uhr

Theorieunterricht ab 18:30 Uhr

Hallbergmoos

Dienstag und Donnerstag
18:00 - 20:00 Uhr

Theorieunterricht ab 18:30 Uhr